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Kulturlandschaft zwischen
Alpen und Donau
"Die westlichen Wälder"
im Naturpark Augsburg
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In
Deutschland existieren derzeit über 90 Naturparke.
Die staatliche Anerkennung als Naturpark (Artikel 11 des Bayerischen
Naturschutzgesetzes) können in Deutschland nur großflächige Gebiete
erhalten, die überwiegend unter Landschaftsschutz stehen und sich für
umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen.
Die Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung
und Umweltfragen vom 22. August 1988 weist ein 1175 Quadratkilometer
großes Gebiet westlich von Augsburg als „Naturpark Augsburg - Westliche
Wälder“ aus. Er ist der einzige Naturpark in Bayerisch-Schwaben.
Naturräumlich wird diese Schotterriedel - Landschaft umgrenzt von den
Abhängen zu Wertach bzw. Schmutter im Osten, Mindel im Westen und Donau
im Norden. Mit weniger als 100 Einwohnern je Quadratkilometer ist der
Naturpark ähnlich dünn besiedelt, wie der Bayerische Wald.
Als Lieferant des nachwachsenden Rohstoffes Holz, als Garant für saubere
Luft und reines Wasser und nicht zuletzt als Erholungsgebiet für über
500.000 Menschen ist der Naturpark von unschätzbarem Wert.
43 Prozent seiner Fläche sind mit Wald bedeckt. Jede Minute wächst hier
etwa ein Kubikmeter Holz hinzu. Die Waldbesitzer, allen voran die
Bayerische Staatsforstverwaltung, unterstützen die Weiterentwicklung des
Naturparks in vielfältiger Weise. Heute ist unser Naturpark mit seinen
vielen Wander- und Radwandermöglichkeiten auch ein wesentlicher Faktor
zur touristischen Weiterentwicklung der Region.
Der Bezirk Schwaben hat 56 Prozent des Naturparks
zum Landschaftsschutzgebiet erklärt und damit die Grundlage für dessen
rechtliche Anerkennung geschaffen. Im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark
Augsburg - Westliche Wälder“ sollen (Verordnungsinhalt vereinfacht):
Landschaftsbild, Naturausstattung und Naturhaushalt erhalten und
verbessert, umweltverträgliche Erholungsformen geschaffen, sowie
Beeinträchtigungen verhindert oder behoben werden.
Deshalb sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die
den Gebietscharakter verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Eine
natur-schutzrechtliche Erlaubnis benötigt zum Beispiel, wer:
Gebäude errichten oder erweitern, Aufschüttungen und Ablagerungen
vornehmen, Gewässer herstellen, beseitigen oder umgestalten, Straßen,
Wege, Plätze etc. anlegen oder ändern, ortsfeste Masten und Leitungen
errichten, Gehölze außerhalb des Waldes beseitigen, Aufforstungen und
Bepflanzungen mit standortfremden Arten vornehmen oder Feuchtgebiete
entwässern möchte.
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Die
ordnungsgemäße land-, forst-, jagd- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sowie
notwendige Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen diesen Beschränkungen nicht bzw.
nur stark eingeschränkt. Über weitere Befreiungstatbestände geben die unteren
Naturschutzbehörden Auskunft
Die hügelige, von Bächen
zergliederte Landschaft des Naturparks ist das Resultat geologischer Vorgänge
der letzten gut 2 Millionen Jahre während, zwischen und nach den Eiszeiten.
Die Schmelzwässer alpiner Gletscher transportierten gewaltige Mengen Schotter
und Geröll zu uns, schichteten diese immer wieder um. Mit dem Ende der letzten
Eiszeit, vor gut 10.000 Jahren, schnitten sich kleine, süd-nord-gerichtete Bäche
in die Landschaft und bildeten das heutige Mosaik aus Höhenrücken (Riedeln) und
Tälern. Im Südteil des Naturparks trägt diese Landschaft den Namen „Stauden“, im
waldreichen Nordteil „Holzwinkel“. Als Besonderheit schwemmte das Flüsschen
Zusam im zentralen Bereich des Naturparks einen breiten Talkessel aus, die
„Reischenau“.
Jede dieser Landschaften besitzt ihren eigenen Reiz.
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Wander- und Radsport
Vor den Toren Augsburgs
erwartet Sie der „Schwäbische Pfaffenwinkel“. Eine gewachsene
Kulturlandschaft, die ihren dörflichen Reiz bis heute vielerorts
bewahren konnte. Über 2500 Kilometer markierte Wander- und Radwanderwege
erschließen das waldreiche Gebiet.
Der bestimmende Einfluss Augsburgs und des Patriziergeschlechts der
Fugger sind im Naturpark noch heute zu spüren. Wir möchten Ihnen einige
Anregungen für Tagesausflüge, Wander- und Radwandertouren geben.
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Bobingen –
Wehringen – Bobingen
An der Staudenlandhalle in
Bobingen beginnt am Rande des Naturparks eine Inliner-Rundtour von 12 km
Länge. Über Bobingen-Siedlung und Wehrungen verläuft die beschilderte
Strecke fast durchgehend auf öffentlichen Geh- und Radwegen.
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