Landgasthof   St.   Leonhard

Landgasthof mit Fremdenzimmern, Restaurant, Biergarten und Kegelbahn

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Kulturlandschaft zwischen Alpen und Donau

"Die westlichen Wälder"  im Naturpark Augsburg


In Deutschland existieren derzeit über 90 Naturparke.
Die staatliche Anerkennung als Naturpark (Artikel 11 des Bayerischen Naturschutzgesetzes) können in Deutschland nur großflächige Gebiete erhalten, die überwiegend unter Landschaftsschutz stehen und sich für umweltverträgliche Erholungsformen besonders eignen.
Die Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 22. August 1988 weist ein 1175 Quadratkilometer großes Gebiet westlich von Augsburg als „Naturpark Augsburg - Westliche Wälder“ aus. Er ist der einzige Naturpark in Bayerisch-Schwaben.

Naturräumlich wird diese Schotterriedel - Landschaft umgrenzt von den Abhängen zu Wertach bzw. Schmutter im Osten, Mindel im Westen und Donau im Norden. Mit weniger als 100 Einwohnern je Quadratkilometer ist der Naturpark ähnlich dünn besiedelt, wie der Bayerische Wald.

Als Lieferant des nachwachsenden Rohstoffes Holz, als Garant für saubere Luft und reines Wasser und nicht zuletzt als Erholungsgebiet für über 500.000 Menschen ist der Naturpark von unschätzbarem Wert.

43 Prozent seiner Fläche sind mit Wald bedeckt. Jede Minute wächst hier etwa ein Kubikmeter Holz hinzu. Die Waldbesitzer, allen voran die Bayerische Staatsforstverwaltung, unterstützen die Weiterentwicklung des Naturparks in vielfältiger Weise. Heute ist unser Naturpark mit seinen vielen Wander- und Radwandermöglichkeiten auch ein wesentlicher Faktor zur touristischen Weiterentwicklung der Region.

Der Bezirk Schwaben hat 56 Prozent des Naturparks zum Landschaftsschutzgebiet erklärt und damit die Grundlage für dessen rechtliche Anerkennung geschaffen. Im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Augsburg - Westliche Wälder“ sollen (Verordnungsinhalt vereinfacht):
Landschaftsbild, Naturausstattung und Naturhaushalt erhalten und verbessert, umweltverträgliche Erholungsformen geschaffen, sowie Beeinträchtigungen verhindert oder behoben werden.

Deshalb sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Gebietscharakter verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Eine natur-schutzrechtliche Erlaubnis benötigt zum Beispiel, wer:
Gebäude errichten oder erweitern, Aufschüttungen und Ablagerungen vornehmen, Gewässer herstellen, beseitigen oder umgestalten, Straßen, Wege, Plätze etc. anlegen oder ändern, ortsfeste Masten und Leitungen errichten, Gehölze außerhalb des Waldes beseitigen, Aufforstungen und Bepflanzungen mit standortfremden Arten vornehmen oder Feuchtgebiete entwässern möchte.
 


Die ordnungsgemäße land-, forst-, jagd- und fischereiwirtschaftliche Nutzung sowie notwendige Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen diesen Beschränkungen nicht bzw. nur stark eingeschränkt. Über weitere Befreiungstatbestände geben die unteren Naturschutzbehörden Auskunft

Die hügelige, von Bächen zergliederte Landschaft des Naturparks ist das Resultat geologischer Vorgänge der letzten gut 2 Millionen Jahre während, zwischen und nach den Eiszeiten.

Die Schmelzwässer alpiner Gletscher transportierten gewaltige Mengen Schotter und Geröll zu uns, schichteten diese immer wieder um. Mit dem Ende der letzten Eiszeit, vor gut 10.000 Jahren, schnitten sich kleine, süd-nord-gerichtete Bäche in die Landschaft und bildeten das heutige Mosaik aus Höhenrücken (Riedeln) und Tälern. Im Südteil des Naturparks trägt diese Landschaft den Namen „Stauden“, im waldreichen Nordteil „Holzwinkel“. Als Besonderheit schwemmte das Flüsschen Zusam im zentralen Bereich des Naturparks einen breiten Talkessel aus, die „Reischenau“.

Jede dieser Landschaften besitzt ihren eigenen Reiz.



Wander- und Radsport

Vor den Toren Augsburgs erwartet Sie der „Schwäbische Pfaffenwinkel“. Eine gewachsene Kulturlandschaft, die ihren dörflichen Reiz bis heute vielerorts bewahren konnte. Über 2500 Kilometer markierte Wander- und Radwanderwege erschließen das waldreiche Gebiet.
Der bestimmende Einfluss Augsburgs und des Patriziergeschlechts der Fugger sind im Naturpark noch heute zu spüren. Wir möchten Ihnen einige Anregungen für Tagesausflüge, Wander- und Radwandertouren geben.



Bobingen – Wehringen – Bobingen

An der Staudenlandhalle in Bobingen beginnt am Rande des Naturparks eine Inliner-Rundtour von 12 km Länge. Über Bobingen-Siedlung und Wehrungen verläuft die beschilderte Strecke fast durchgehend auf öffentlichen Geh- und Radwegen.


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Landgasthof Sankt Leonhard · Sankt Leonhard Straße 1 · 86500 Kutzenhausen OT Maingründel
Tel.: 0 (049) 8238/965007 · Fax.:0 (049) 8238/965008 · E-Mail: info@landgasthofstleonhard.de


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Stand: 25.12.2005 12:13:29

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